Die italienische Immigration
Die «Rückkehr der Schwalben...»
Wie die Schwalben kommen die italienischen Saisonarbeiter im Frühjahr zurück. Bei ihrer Ankunft auf...
Gründung einer «Anti-Italiener Partei» in Zürich
In seiner havarierten Wohnung stellt Albert Stocker die Ziele der von ihm gegründeten...
Heimweh oder Die Ferien der Emigranten
Gut 200'000 Fremdarbeiter pilgern jedes Jahr am Ende ihrer Arbeitssaison in der Schweiz nach Hause...
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Nach dem Zweiten Weltkrieg braucht die Schweiz Arbeitskräfte, die das eigene Land nicht zur...
Schweizerinnen und Schweizer: fremdenfeindlich oder solidarisch?
Diese Dokumentation zu Einwanderung und Integration italienischer Arbeiter in den Sechziger Jahren...
Kontext
Nach dem Zweiten Weltkrieg verlangt der starke wirtschaftliche Aufschwung nach vielen Arbeitskräften, mehr als im Inland verfügbar sind. 1948 schliesst die Schweiz mit der italienischen Regierung ein Abkommen zur Vermittlung italienischer Arbeiter, welches eine erste Phase der Masseneinwanderung auslöst. Dieses Abkommen, das hauptsächlich auf dem Rotationsprinzip beruht, führt zu einer Einwanderungspolitik, welche die Anpassung der Zahl der ausländischen Arbeiterinnen und Arbeiter an die Konjunkturlage zum Ziel hat.
Zwischen 1960 und 1970 steigt der Ausländeranteil in der Schweiz sprunghaft von 10% auf 17,2% an, wobei die Hälfte des Zuwachses auf Italienische Staatsbürger zurückgeht.
Unter den verschiedenen Bewilligungsverfahren dient vor allem das Saisonierstatut dazu, die dauerhafte Niederlassung zu verhindern. Nach neun Monaten Aufenthalt in der Schweiz sind die Saisonarbeiter gezwungen, für drei Monate in ihr Heimatland zurückzukehren. Eine Niederlassungsbewilligung kann erst nach Ablauf von 10 Jahren beantragt werden. Die unterbrochene und verkürzte Aufenthaltsdauer führt zu zahlreichen Benachteiligungen und schliesst die Saisonniers von Sozialleistungen praktisch aus.
So ist ein Wechsel des Arbeitgebers nicht gestattet, ebensowenig das Eingehen eines Mietvertrages. Deshalb werden die Saisonniers in vom Bund oder den Arbeitgebern gemieteten Unterkünften, oft Baracken, untergebracht. Bis Ende der Siebziger Jahre ist den Saisonniers ein Familiennachzug verwehrt. Wer seine Familie heimlich mitbringt, kann die Kinder nicht einschulen.
Tausende von Südeuropäischen Gastarbeiterinnen und Gastarbeitern, wie sie damals genannt werden, tragen so auf den grossen Baustellen, im Tourismus oder in der Landwirtschaft zum Wohlstand der Schweiz bei.