Der Kampf um das Frauenstimmrecht
Zwar wird das Frauenstimmrecht erst 1971 auf eidgenössischer Ebene eingeführt, auf kantonaler Stufe...
1966 geht über ein Drittel der Frauen einer bezahlten Erwerbstätigkeit nach, und die schweizerische...
Frauen fordern das Stimm- und Wahlrecht
Vor dem Bundeshaus in Bern fordert Emilie Lieberherr das volle Stimm- und Wahlrecht für Frauen auf...
Erneute Ablehnung des Frauenstimmrechts im Kanton Appenzell-Innerrhoden
Wie 1973 wird auch 1982 das Frauenstimmrecht an der Appenzeller Landsgemeinde abgelehnt. Eine...
Die letzte Bastion der Männervoten fällt nicht im Kampf
Dauer: [08'29''] SR DRS: Echo der ZeitNach dem historischen Bundesgerichtsentscheid vom 27. November 1990 muss im Kanton...
Der Zeit voraus: Gertrud Heinzelmann
Die Anwältin und engagierte Kämpferin für das Frauenstimmrecht Gertrud Heinzelmann begründet schon...
Die im Rahmen des Engagements für den Frieden im Kosovo geschaffene Kompanie «SWISSCOY» steht seit...
Kontext
Die Frauenbewegung in der Schweiz hat ihre Wurzeln in den lokalen Vereinen, in denen sich die Frauen im 19. Jahrhundert zusammenzuschliessen begannen. Sie engagierten sich primär in der Fürsorge und Erziehung. Erste Ansätze einer organisierten Frauenbewegung entstehen gegen Ende des Jahrhunderts. Die fortschrittlichen Frauenvereine setzen sich für die Besserstellung der Frauen im neu auszuarbeitenden Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) ein und fordern Mitsprache. Gleichzeitig beginnt sich die Politik angesichts der Folgen der Industrialisierung für die Leistungen, die Frauen für das Gemeinwohl erbringen, zu interessieren.
Am Ende des Ersten Weltkriegs führten mehrere europäische Länder das Wahlrecht für Frauen ein, etwa Deutschland (1918) und Österreich (1919). Das patriotische Engagement und der grosse Einsatz der Frauenvereine bei der Linderung der Kriegsfolgen in beiden Weltkriegen wird hingegen in der Schweiz nicht mit dem Stimm- und Wahlrecht honoriert, wie viele Frauen gehofft haben. Das Stimm- und Wahlrecht für Frauen wird in der ersten eidgenössischen Abstimmung über diese Frage am 1. Februar 1959 mit 66.9% Nein-Stimmen abgelehnt. Die Frauen reagieren mit vielfältigen Unmutsbezeugungen, radikalere Proteste bleiben jedoch aus.
Diese Zurückhaltung wird erst Ende der 1960er Jahre von der neuen Frauenbewegung grundsätzlich in Frage gestellt. Frauenrechtlerinnen protestieren im Internationalen Jahr der Menschenrechte 1968 gegen den Plan des Bundesrats, die Europäische Menschenrechtskonvention nur unter Vorbehalten (insbesondere wegen des fehlenden Stimm- und Wahlrechts für Frauen) zu unterzeichnen, und fordern die politischen Rechte als Menschenrecht. 1971 wird das Stimm- und Wahlrecht für Frauen in eidgenössischen Angelegenheiten von den (männlichen) Stimmberechtigten mit 65.7% Ja-Stimmen angenommen.